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Förderung für Klimaschutz in Kirchengemeinden

Kirchengemeinden profitieren

Öffentliche Förderprogramme

Kirchengemeinden sind für zahlreiche Förderprogramme des Bundes und der Länder antragsberechtigt. Gefördert werden Investitionen in Klimaschutztechnik – angefangen von der Heizungsoptimierung über Heiztechnik mit erneuerbaren Energien bis hin zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen. Daneben wird die Erstellung von Energiegutachten bezuschusst. Größere Einrichtungen erhalten auch Zuschüsse für die Umstellung auf eine effiziente Beleuchtung mit LED. Maßnahmen in Sakralgebäuden werden in der Regel nicht gefördert.

 

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Unser Förder.Weg.Weiser gibt Auskunft, wenn Sie für eine bestimmte Maßnahme Fördermittel suchen.

Einzelne Bundesprogramme

Zuschüsse für das Heizen mit erneuerbaren Energien - seit 2021 Teil der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zuschüsse für die Optimierung von Heizungsanlagen in Gemeindehäusern, Pastoraten und Kitas (seit 2021 Teil der BEG)

Förderung aus Mitteln der Kommunalrichtlinie – Zusammenschau der Förderschwerpunkte

KfW Sanierungsförderung (Teil der BEG)

Länderprogramme

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg reichen mit jeweils verschiedenen Programmen Mittel aus, die teilweise ergänzend zu Bundesmitteln beantragt werden können.

Schleswig-Holstein: AktivRegionen zur Förderung der ländlichen Räume

Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutz-Förderprogramm aus europäischen EFRE-Mitteln

Hamburg: Die IFB fördert Klimaschutzmaßnahmen zur Modernisierung von Nicht-Wohngebäuden

Kirchenkreise

Auch die Kirchenkreise der Nordkirche haben zum Teil Mittel zur Unterstützung von Klimaschutzinvestitionen reserviert. Auskünfte erteilen die zuständigen Baubeauftragten der Kirchenkreisverwaltungen.